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Herausgeber und Verantwortlicher des Internetauftritts:

Stadt Gevelsberg
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

 

Telefon: 0 23 32 / 7 71-0
Fax: 0 23 32 / 7 71-2 30
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Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 126 455 846

Die Stadt Gevelsberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch Bürgermeister Claus Jacobi.

 

Technische Verantwortung für die Funktionsweise des Systems:
Advantic Systemhaus GmbH
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23566 Lübeck

Telefon: 0451 60972-0       
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Urheberrecht, Haftungsausschluss und elektronische Kommunikation:

1. Inhalt des target="_blank">posteingang@stadtgevelsberg.de-mail.de 

Wie funktioniert De-Mail?

Mit der De-Mail können Sie elektronische Nachrichten so einfach versenden, wie Sie es von der E-Mail gewöhnt sind. Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Wenn Sie eine De-Mail-Adresse einrichten möchten, müssen Sie sich einmalig persönlich identifizieren. Dies können Sie mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erledigen. Auf Nachfrage können Sie sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.

Warum De-Mail?

De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, welches auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass Sie zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versenden können. Mit der De-Mail soll ein elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost etabliert werden.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW; § 36a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - SGB I ) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Gevelsberg für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Stadtverwaltung im Sinne des § 3 a VwVfG NRW und § 36a Abs. 1 SGB I ist eröffnet.